Auch noch mehr als zwei Monate nach der Vergewaltigung einer 13-jährigen Schülerin aus Hille gelangen weitere Details zum Tathergang an die Öffentlichkeit. So soll es laut der mittlerweile dem Landgericht Bielefeld vorliegenden Anklageschrift einen Zeugen der Tat gegeben haben. Der griff allerdings nicht ein, da für ihn die Situation nicht vollständig erkennbar war.
Wie Reinhard Baumgart, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Bielefeld, bestätigte, musste ein Jäger aus Hille während der Tat am Ostermontag am Wagen des mutmaßlichen Täters anhalten, da das andere Fahrzeug im Weg gestanden hatte. Der Zeuge habe angegeben, dass er am 13. April im Wagen auf dem Feldweg an dem Renault Espace von Björn P. vorbeifahren wollte. Dabei habe er gesehen, wie der 30-jährige Gehlenbecker mit vermutlich sexuellen Handlungen im Wagen beschäftigt gewesen sei, ohne dass das Kind erkennbar gewesen wäre. Als der Tatverdächtige ihn bemerkt habe, sei er von der Beifahrerseite um seinen Renault herumgegangen, um ihn vom Feldweg zu fahren. Dabei habe er freundlich gewirkt.
Auch weitere Ermittlungsergebnisse der Mindener Kriminalpolizei zum Verlauf der Tat sind in der Anklageschrift enthalten. So soll die 13-Jährige die Begegnung mit dem Jäger ausgenutzt haben, um vor ihrem Peiniger zu fliehen. Offenbar hatte der Tatzeuge von diesem Vorfall nichts mitbekommen. Der mutmaßliche Täter verfolgte das fliehende Kind, nachdem es den Wagen verlassen hatte, und holte es wieder zurück.
Bislang steht noch kein Termin für einen Strafprozess vor dem Landgericht Bielefeld fest. Immer noch steht ein psychologisches Gutachten über Björn P. aus, der bis zu seiner Verhaftung mit einer Frau und fünf Kindern zusammenlebte, deren Vater er sein soll. Im Laufe seiner Vernehmung hatte er zunächst erklärt, dass er bewusst das 13-jährige Mädchen mit dem Wagen angefahren hatte, um es anschließend zu vergewaltigen. Später kursierten Medienberichte, wonach er sich zur Vergewaltigung des Kindes erst nach dem Unfall entschlossen hatte.
Das Tatopfer wurde nach dem Überfall schwer verletzt gefunden und ins Klinikum gebracht. Es konnte sich bislang nicht an die Vergewaltigung erinnern. Der Anwalt der Familie der 13-Jährigen hatte unabhängig von dem zu erwartenden Strafprozess von dem Tatverdächtigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Euro verlangt.
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