Der 42-jährige Schornsteinfeger Ansgar S. fand, wie der VA berichtete, im Heizungskeller des Hauses von Friedrich-Wilhelm H. am Dienstagvormittag den Tod. Er starb an schweren Kopfverletzungen nach Axthieben.
Nach dem Tötungsdelikt wurde der mutmaßliche Täter, der 53-jährige Friedrich-Wilhelm H., in Polizeigewahrsam genommen und gestern Vormittag der Haftrichterin in Minden vorgeführt.
Diese veranlasste auf Antrag des Bielefelder Staatsanwalts Udo Vennewald seine vorläufige Unterbringung in dem Westfälischen Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn.
Bereits bei der Festnahme hätten sich - neben der Alkoholisierung - erste Hinweise auf eine mögliche psychiatrische Erkrankung des Großenheersers ergeben, so der Staatsanwalt. Diese vermehrten sich bei den weiteren Vernehmungen.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass er bereits in der Vergangenheit in psychiatrischer Behandlung in einer Fachklinik war.
In der Vernehmung des 53-Jährigen habe dieser angegeben, es sei zum Streit über den Zustand der Heizungsanlage gekommen, so Staatsanwalt Udo Vennewald weiter. Allerdings seien die Aussagen des mutmaßlichen Täters nicht schlüssig gewesen.
Eine Überprüfung der Heizungsanlage durch Fachleute der Schornsteinfeger Innung in dem Haus in Großenheerse ergab, dass diese durch den 42-jährigen Schornsteinfeger beanstandungsfrei abgenommen worden wäre. "Ein objektiver Anlass für einen Streit um den Zustand der Anlage ergab sich somit nicht", erklärt die Staatsanwaltschaft.
Der 53-Jährige war in seinem Haus an der Großenheerser Straße auch amtlich gemeldet. Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen war der Mann bisher nicht bekannt - wohl aber in Niedersachsen. Im Mai 2003 waren bei einer Hausdurchsuchung an seinem damaligen Wohnsitz in Glissen große Mengen von Waffen und Munition entdeckt worden. Das Landeskriminalamt Niedersachsen ermittelte seinerzeit. Doch die Staatsanwaltschaft Verden stellte das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht im darauf folgenden Frühjahr wegen Schuldunfähigkeit ein.
Bis auf die für Donnerstag anberaumte Obduktion des Opfers sowie die Auswertung der Blutprobe des Täters hat die Polizei ihre Ermittlungen im aktuellen Fall im Laufe des Mittwochs abgeschlossen.
Dazu zählen unter anderem Beweissicherung am Tatort sowie Befragungen von möglichen Zeugen und die Recherchen im Umfeld beider Männer. Zwischenzeitlich wird der Täter anwaltlich vertreten. In Eickelborn steht jetzt die fachpsychiatrische Begutachtung des Bauoberamtsrates an.


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