Für die Staatsanwältin handelt es sich dabei allerdings nur um die "Spitze eines Eisberges". Fünf geprellte Käufer aus ganz Deutschland waren angereist, um eine Aussage zu machen.
Mehr als 5000 Euro hatten sie investiert - und werden davon vermutlich nichts zurückbekommen. Die beiden 32- und 39-jährigen Angeklagten bekommen Hartz IV. Deshalb benötigten sie für den Geldtransfer auch einen Mittäter. Dazu hatten sie den früheren Freund der Tochter des 39-Jährigen auserkoren. Als der sich weigerte, bei dem Geschäft mitzuspielen, wurde er vom Vater seiner Freundin massiv unter Druck gesetzt. Sechs Stunden lang, bis er psychisch zusammenbrach, wie der Betreuer des jungen Mannes erzählte. Der "verkabelte" seinen Schützling daraufhin und schickte ihn noch einmal zu dem 39-Jährigen, sodass das Gespräch aufgezeichnet wurde.
"Geld kann jeder gebrauchen", rechtfertigte sich der Angeklagte. Seit zwanzig Jahren seien sie befreundet, erzählte das Duo auf der Anklagebank. Im Februar 2008 hatten sie den Plan ausgeheckt, per Internet Ware zu verkaufen, die sie gar nicht besaßen. Ihre Freundschaft hat offensichtlich unter den kriminellen Machenschaften gelitten. "Er wollte mehr und mehr", bezichtigte der 32-Jährige seinen früheren Freund. Das Konto eröffnete schließlich die Tochter des 39-Jährigen, der vor Gericht bereits wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln erscheinen musste. Die junge Frau wurde in einem vorausgegangenen Verfahren wegen Beihilfe verurteilt.
Angeklagte gaben sich als Unschuldslämmer
Zum Auftakt des Verfahrens gaben sich die beiden Angeklagten als Unschuldslämmer aus. Erst, als ihnen die Staatsanwältin das mögliche Strafmaß vor Augen führte, konnten sie sich plötzlich wieder an Details erinnern.
Richterin Hellmann verurteilte beide zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der jüngere muss zusätzlich 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Seinem Kumpanen blieben die erspart, da er offensichtlich arbeitsunfähig im Rollstuhl ins Gericht kam.


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