Veterinärbehörde des Kreises rechnet in dieser Woche mit einem Testergebnis / Bündelung der Schadenersatzansprüche
"Wir sind über eine Mitteilung des Landesamts LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) über den Betrieb informiert worden", erklärte Klaus Wöhler, Sprecher des Kreises Herford. Die Höfe haben möglicherweise belastete Futtermittel erhalten. "Der niedersächsische Betrieb, der die Landwirte beliefert hat, hat Material von dem Unternehmen aus Schleswig-Holstein bezogen." Die fraglichen Futterpartien seien aber bereits verfüttert worden. Das Veterinäramt des Kreises geht davon aus, dass im Verlauf dieser Woche feststehen wird, ob und wenn ja, wie hoch die Belastung des Futtermittels war. Dafür nutzen die Labore Rückstellproben der Mischfutterunternehmen, die von jeder produzierten Charge genommen werden muss.
Test: So sehen die aufbereiteten Proben aus.
Futterlieferant aus Niedersachsen
Im Fall der Betriebe im Kreis Herford stammt das Futter von einem Lieferanten aus Niedersachsen. Deshalb prüft auch das niedersächsische Landesamt die Proben. Sollte der Dioxin-Wert innerhalb der zulässigen Werte liegen, werden die Höfe wieder freigegeben. Für den Fall, dass die ermittelten Werte im Futter höher sind, würden Probeschlachtungen angesetzt, so Wöhler. So könnte ermittelt werden, ob die Tiere tatsächlich belastet sind. In Niedersachsen waren deshalb bereits 500 zunächst gesperrte Höfe wieder freigegeben worden, in Minden-Lübbecke waren es bisher 13.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) ist, wie der Vlothoer Anzeiger erfuhr, bereits dabei, die Schadenersatzansprüche der vom Dioxin-Skandal betroffenen Landwirte überregional zu bündeln. "Wir haben die Kreisgeschäftsstellen und -vorsitzenden angeschrieben, die von den Sperrungen betroffenen Betriebe kennen", erklärte Wilhelm Brüggemeier, Vizepräsident des WLV, Landwirt in Enger und Vorsitzender des landwirtschaftlichen Kreisverbands. Es sei nicht der erste Fall, in dem der Verband über auf die Agrarbranche spezialisierte Anwälte Schadenersatzansprüche für seine Mitglieder durchsetze.
Die Verfahren sollen gebündelt werden. Es könne - wie in anderen Fällen - auch zunächst ein Musterverfahren vorangetrieben werden. Allerdings rechnet Brüggemeier nicht damit, dass diese Verfahren zeitnah beendet werden könnten.
Der Verband arbeite daran, dass selbst bei einer möglichen Insolvenz des norddeutschen Unternehmens, von dem der Skandal ausging, Ansprüche der Landwirte durchgesetzt werden können.
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