Sonnabend, 04.02.2012
| Impressum | Kontakt | Sitemap | Newsletter

06.02.2010
Vom Täter bis zum Schluss kein einziges Wort der Reue
Totschlag: Zehn Jahre Haft für Rintelner / 41-Jähriger erdrosselt aus Eifersucht frühere Lebensgefährtin
VON STEFAN LYRATH

Bückeburg (Ly). Ein kleiner Junge (5) hat seine Mutter verloren. Und den Vater, denn der muss noch lange im Gefängnis bleiben. Zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags hat das Bückeburger Schwurgericht den 41-jährigen Rintelner verurteilt.

In den frühen Morgenstunden des 27. September hatte der Ausländer seine frühere Lebensgefährtin (29), die einen Monat zuvor Schluss gemacht hatte, in der noch gemeinsamen Wohnung im Streit mit einem Halstuch erdrosselt - bis zu drei Minuten lang. Als Motiv gilt Eifersucht, weil die Frau nach der Trennung eine Beziehung mit einem anderen Mann hatte. Vielleicht wusste der Täter dies, vielleicht ahnte er es auch nur. Jedenfalls war es darüber zu dem tödlichen Streit gekommen.

Fünf Verhandlungstage lang habe es der Angeklagte dem Gericht "nicht leicht gemacht, die sympathischen Seiten seiner Persönlichkeit zu erkennen", blickt die Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus zurück. Kein Wort der Reue war über seine Lippen gekommen, eine Entschuldigung bei den Eltern der Toten ebenfalls ausgeblieben.

Stattdessen, so Brüninghaus, habe der schweigende Angeklagte "zeitweise gelangweilt und unangemessen belustigt" gewirkt. Am letzten Tag war es kaum anders: Während der Urteilsbegründung im fast vollen Saal quatschte der 41-Jährige mit seinem Anwalt, bevor Brüninghaus ein Machtwort sprach.

Samstag, 26. September: Am letzten Abend ihres Lebens war die Rintelnerin zunächst einer Art Psychoterror ausgesetzt. Während die 29-Jährige bei Freunden in Todenmann ihren Geburtstag nachfeierte, wurde sie von ihrem Ex, der die Frau später abholen sollte, mit acht Anrufen und elf SMS aufs Handy förmlich "bombardiert", so Richterin Brüninghaus.

Finger schlossen sich zur Faust

Der Mann konnte das Ende der Beziehung nicht akzeptieren. Er habe gewollt, dass beide während der Trennungsphase keine sexuellen Kontakte hätten. Doch die Frau habe sich in den Ex-Freund ihrer besten Freundin verliebt. Wenige Stunden vor der Tat kam es mit dem jungen Mann auf der privaten Feier in Todenmann zum Geschlechtsverkehr.

Nach der Rückkehr zur Wohnung in den Holzäckern brach ein Streit aus, weil der Handwerker "die Angelegenheit klären wollte", wie es im Urteil heißt. Dabei setzte sich die Frau auch handgreiflich zur Wehr, griff dem 41-Jährigen ins Gesicht oder kratzte diesen. Zehn Tage zuvor war der Mann bei einem Streit zum gleichen Thema mit einem Küchenmesser am Oberarm verletzt worden.

Deshalb hielt er die Frau diesmal zunächst am ausgestrecktem Arm und mit einer Hand an deren Halstuch auf Distanz, um den "Bagatellangriff" (Brüninghaus) abzuwehren. Seine Finger schlossen sich zur Faust, das Drosseln begann. Irgendwann wurde die Rintelnerin bewusstlos, ihr sackten die Beine weg.

In diesem Moment hätte der Täter aufhören können. Doch der Angeklagte "ließ die massive Gewalt bewusst andauern", so die Richterin. "Er billigte den Tod seiner Lebensgefährtin." Zumindest zum Schluss müsse er der sterbenden Frau ins Gesicht gesehen haben. Später dachte der Mann zuerst, das Opfer werde wieder aufstehen. Dann kam die Reue, er versuchte Wiederbelebung und rief den Notarzt. Reue, von der im Prozess keine Rede sein konnte. Da war nur Selbstmitleid.

Dokumenten Information
Copyright © Vlothoer Anzeiger 2012
Dokument erstellt am 06.02.2010 um 01:15:04 Uhr

WAS MEINEN SIE? SCHREIBEN SIE IHRE MEINUNG



Sicherheitscode:

Bitte geben Sie oben
stehenden Code hier ein*:


*Pflichtfelder





ePAPER
Wetter in Vlotho
Heute
-6°

-11°
Sonne
08:01 Uhr

17:16 Uhr
Regen
5%
Wind
7 km/h
aus N-N-O