Arbeitskreis Hofabgabeklausel erhofft sich Umschwung auf Bundesebene / Altershilfegesetz sei "völlig antiquiert"
"Die Hofabgabeklausel ist völlig antiquiert. Sie offenbart eine bestürzende Ungerechtigkeit", urteilt die Landes-Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport. Am Donnerstagnachmittag war sie auf dem Hof von Heinrich Eickmeyer in Bexterhagen (Leopoldshöhe) zu Gast.
Der Sprecher des Arbeitskreises Hofabgabeklausel und weitere Mitglieder erläuterten ihre Argumente für die Abschaffung des Altershilfegesetzes und hoffen auf ein breites positives Echo aus der Politik. Mit dabei waren auch Landwirte aus Vlotho sowie SPD-Bundestagsabgeordneter Stefan Schwartze. Wie bereits berichtet, sieht die Hofabgabeklausel vor, dass nur derjenige Landwirt eine Rente erhält, der seinen Hof abgibt, wenn er 65 Jahre ist. In den 50er Jahren wurde die Klausel gesetzlich verankert, um die Altersstruktur in der Landwirtschaft zu verjüngen. "Ich selbst beschäftige mich mit der Hofabgabeklausel schon seit Anfang 2010", so Stefan Schwartze.
"Massiver Eingriff ins Eigentum"
Sozial-, wie familienpolitisch sei die Hofabgabeklausel nicht in Ordnung, darin waren sich Stefan Schwartze und Ute Schäfer einig. "Denn Frauen sind vom Mann abhängig. Gibt der Bauer seinen Betrieb nicht her, dann bekommt auch seine Frau keine Rente. Obwohl sie eingezahlt hat", so Schäfer. Das sei keine Gleichberechtigung. Das sieht Landfrau Marlene Ortmann genauso und sieht einen massiven Eingriff ins Eigentum: "Mit 65 Jahren fühlen sich Landwirte und Landfrauen noch fit. Warum sollen sie dann nicht weiter den Hof betreiben?" Sie selbst habe ihren Mann früh verloren und den Hof in Exter daher familiär verpachtet. Einem derart großen finanziellen Druck sei sie daher nicht ausgesetzt.
Heinrich Eickmeyer und Dietrich Hugenberg, die beiden Sprecher des Arbeitskreises, gaben den Politikern ein Beispiel: Im Durchschnitt erhalte ein Landwirt 495 Euro, seine Frau 234 Euro Rente. "Ich habe seit 40 Jahren Beiträge eingezahlt. Das müssten nun rund 60000 Euro sein. Hätte ich mich und meine Frau nicht zusätzlich abgesichert, könnten wir uns jetzt nicht über Wasser halten."
Dietrich Hugenberg sprach als Betroffener Verpachtungsprobleme in der Forstwirtschaft an. Seine Restwaldfläche von 12,5 Hektar kann er wegen der geringen Größe nicht verpachten. Aus seiner Sicht sei es auch unsinnig, einen Forst auf mindestens neun Jahre zu verpachten, wie es das Gesetz vorschreibt. Mit nachhaltiger Forstwirtschaft habe das nichts zu tun.
Werner Seeger, Kreislandwirt aus Herford, hofft darauf, die Abgeordneten überzeugen zu können. Zwar sei die Hofabgabeklausel Sache des Bundes, doch der Arbeitskreis versucht auch, über die Landtagsabgeordneten Unterstützung zu bekommen. Stefan Schwartze berichtete über den aktuellen Stand im Bundestag. Das Von-Thünen-Institut, eine Einrichtung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist mit einem Gutachten zur Hofabgabeklausel beauftragt worden. Das Gutachten soll insbesondere Informationen über die Altersstruktur in der Landwirtschaft liefern. "Es gab bereits im Jahr 2000 ein Gutachten über die Altersstruktur in Österreich", so Stefan Schwartze. Daraufhin habe Österreich die Hofabgabeklausel abgeschafft, trotzdem hätten sich die Landwirte verjüngt. Und Dr. Wilhelm Graf von der Schulenburg betonte, dass die deutschen Bauern immer noch zu den jüngsten in der EU zählen.
Stefan Schwartze machte allerdings wenig Hoffnung, dass die Klausel gekippt wird, da es dafür keine politische Mehrheit gibt. Nach seiner Ansicht sollte das Gutachten abgewartet werden, um dann eine Reform hinzukriegen.
Gutachten soll in vier Wochen vorliegen
Dietrich Hugenberg geht davon, dass die Unterlagen des Von-Thünen-Instituts in rund vier Wochen vorliegen. Bis dahin will der Arbeitskreis weiter mit den Fraktionen sprechen. Petitionen und über 30 Klagen vor Sozialgerichten seien Ausdruck des gegenwärtigen Protestes, so die Mitglieder des Arbeitskreises.