Von dem Urteil des EuGH zur Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverträgen dürfte nicht nur die Klägerin enttäuscht sein. Auch die Gewerkschaften hatten auf ein richterliches Stopp-Signal gehofft, tangieren diese Verträge doch nach ihrer Überzeugung den Anspruch von Arbeitnehmern auf Sicherheit in der Berufs- und Lebensplanung. Aber die Richter in Luxemburg entschieden im Gegenteil, dass befristete Arbeitsverträge selbst bei permanenter Anwendung kein Missbrauch sind. Weder nach deutschem Recht noch nach europäischen Normen.
Aus der Sicht betrieblicher Notwendigkeiten heraus ist die Entscheidung nachvollziehbar, aus der betroffener Arbeitnehmer bleibt sie unbefriedigend. Das war wohl selbst den Richtern klar, weshalb sie die Entscheidung über die sachliche Begründung für Vertretungskräfte auf Zeit letztlich an die nationalen Behörden beziehungsweise den nationalen Gesetzgeber zurückgegeben haben. Und das nicht einmal mit echter Hilfestellung, denn die geforderte Berücksichtigung aller Aspekte kann alles und nichts heißen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit der Anrufung des EuGH auf eine Klärung in der Sache gehofft. Die hat es nicht gegeben. Deshalb müssen sich nun Regierung und Parlament des Problems annehmen und eine gesetzliche Regelung finden, die der Wirtschaft Freiraum für die Personalplanung lässt, aber den Missbrauch von Zeitverträgen ausschließt und den Arbeitnehmer vor negativen Folgen für seinen Rentenanspruch bewahrt.

